VORAUSSETZUNGEN

Wer hat Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung?

Damit eine SAPV-Versorgung durch uns – das SAPV-Team Krefeld – erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Um SAPV-Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen laut gesetzlicher Regelung folgende medizinische Bedingungen erfüllt sein: Nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung

VORAUSSETZUNGEN

Wer hat Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung?

Damit eine SAPV-Versorgung durch uns – das SAPV-Team Krefeld – erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Um SAPV-Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen laut gesetzlicher Regelung folgende medizinische Bedingungen erfüllt sein: Nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung

Krebsarten & Tumorerkrankungen
Herz- Lungen- und Kreislauf-Erkrankungen
Leber-, Nieren-, Galle-Erkrankungen
Neurologische Erkrankungen
Erkrankungen als Therapiefolge

Komplexes Symptomgeschehen:

starke oder schwer behandelbare Schmerzen

ausgeprägte Atemnot

aufwändige Wundversorgung

erhebliche körperliche oder psychische Belastung

SAPV-Verordnung durch Ärzt:innen

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine Verordnung für SAPV (Muster 63) erforderlich. Diese kann ausgestellt werden durch:

den Hausarzt oder eine Fachärztin / einen Facharzt

den Krankenhausarzt im Rahmen der Entlassung

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die SAPV nach vorheriger Prüfung des Anspruchs. In der Regel erfolgt die Genehmigung unkompliziert und zügig.

SAPV Krefeld – Wir sind für Sie da

Unser Team hilft Ihnen dabei, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, und steht Ihnen bei Fragen zur Verordnung und Kostenübernahme beratend zur Seite.